Datenschutz setzt den Fokus auf den Schutz personenbezogener Daten. In der öffentlichen Verwaltung fallen jedoch nicht alle verarbeiteten Informationen in diesen Bereich (z. B. Fiskalverwaltung, Statistik, Geodaten, Wahldaten). Auch diese Informationen stellen im Interesse aller ein hoch schützenswertes Gut dar. Für den Schutz dieser Informationen gibt es derzeit jedoch keine, mit der DSGVO vergleichbare, gesetzliche Erfordernis. Die BSI-KritisV und das Informationssicherheitsgesetz des Bundes sind nicht auf die Landesverwaltung anwendbar. Um das Verwaltungshandeln zu sichern ist es jedoch wichtig, auch diese Prozesse adäquat gegen die immer stärker werdende Bedrohungslage zu schützen.
Kapitel: | Personenbezogene Daten schützen. |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 25.05.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.05.2021, 20:11 |
Kommentare